
Vor einiger Zeit habe ich berichtet, dass die Innenminister darüber diskutiert haben, auf Geräte wie Alexa und Co. zugreifen zu können, um die dann gewonnen Daten, zur Strafverfolgung nutzen zu können.
Keine neuen Gesetze notwendig
Nun hat die Bundestagsfraktion der FDP ermittelt, dass die Daten bereits heute ausgewertet werden dürfen, da es sich bei den vernetzten Lautsprechern um keine neue Geräteklasse handelt. Aus diesem Grund ist auch keine Kompetenzerweiterung nötig, um auf Daten von Alexa und Co. zugreifen zu dürfen. Man habe übrigens auch die Aussage des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kleber zu Kenntnis genommen, legt die Umstände allerdings anders aus. Zu seiner Aussage erfahrt ihr auch hier bei „ZDF heute“ vom 05. Juni mehr. Quelle
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