
Wer einen Namen sein eigen nennt, der zu einem Sprachassistenten gehört, hat einen Anspruch auf Änderung des Vornamens bei einer seelischen Belastung. So entschied die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen im Sinne einer Klägerin im Vorschulalter, welche aufgrund des Namens gemobbt und belästigt wurde. Wer Siri oder Alexa heißt, darf seinen Namen ändern Ein Mädchen in [...]
Der Artikel Gerichtsurteil – Alexa darf sich anderen Vornamen geben wurde von Daniel Buschke geschrieben und zuerst auf der Seite SmarthomeAssistent veröffentlicht.
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